Meldungen des Jahres 2025
Neue Ausgabe der „Gerbergasse 18“ mit Schwerpunkt MENSCHENRECHTE erschienen
Die „Zwölf Artikel der Bauernschaft“ aus dem oberschwäbischen Memmingen vom März 1525 gelten als eine der frühesten Erklärungen der Menschen- und Freiheitsrechte in Europa. Die Betonung von Freiheit und Selbstbestimmung im Forderungskatalog der „Memminger Artikel“ vor 500 Jahren – zehn Jahre nach der „Magna Charta“ und während des Bauernkrieges niedergeschrieben – lesen sich wie eine Vorlage für zukünftige Menschenrechtserklärungen – und als Schlüsseldokument der an Höhepunkten nicht überreichen deutschen Freiheitsgeschichte.
Nach den Verbrechen des Zweiten Weltkrieges und der Schoah kam es erneut zur Formulierung einer elementaren Menschenrechtsproklamation. Am 10. Dezember 1948 wurde in Paris durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Der erste der dreißig Artikel lautet: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ Menschenrechte sind keine interne Angelegenheit eines Staates, denn sie sind universell, unteilbar und unveräußerlich.
Aber nur Menschenrechte, die bekannt sind und verstanden werden, können sich entfalten und geschützt werden. Dafür sind Initiativen zur Menschenrechtsbildung unverzichtbar. Wie die Einhaltung der Menschenrechte weltweit gewährleistet und deren Verletzung sanktioniert werden kann, dafür wird bis heute nach effektiven Strategien und wirksamen Instrumenten gesucht. Hierbei sind die Stellung und der Schutz von gesellschaftlichen Minderheiten ein wichtiger Indikator.
Als am 1. August 1975 in Helsinki die dritte und finale Phase der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) mit der Unterzeichnung einer Schlussakte durch 35 Staaten endete, wurde diskutiert, ob sich nur durch ein vertraglich nicht bindendes Abkommen die Menschenrechtslage in den Ländern hinter dem „Eisernen Vorhang“ verbessern würde. Die Kritiker behielten zunächst recht, denn die Menschenrechtsverletzungen endeten nicht. Die Sowjetunion, und mit ihr die DDR, konnte die Konferenz propagandistisch als diplomatischen Sieg feiern. Doch dann geschah, was auch als „Helsinki-Effekt“ beschrieben wird. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger beriefen sich auf die in der Schlussakte zugesicherten Menschenrechte, es wurden Helsinki-Gruppen gegründet und Menschen engagierten sich vor Ort für Veränderungen.
Der aktuelle Dokumentarfilm „Der Helsinki Effekt“ des finnischen Regisseurs Arthur Franck blickt humorvoll auf die Konferenz vor 50 Jahren zurück und feiert die „Kunst der Diplomatie“. Aber er scheut den Blick auf die mörderische Gegenwart und erwähnt nur im Abspann, dass die Moskauer Helsinki-Gruppe auf Beschluss der russischen Justiz 2023 aufgelöst werden musste. Während seit dreieinhalb Jahren in Europa ein Vernichtungskrieg tobt und damit Sicherheit und Zusammenarbeit zerstört hat, weil die ebenfalls in Helsinki vereinbarten Grundsätze von Souveränität und Gewaltverzicht missachtet wurden, lässt sich mit dem Abstand von 50 Jahren fragen: Wo ist der „Geist von Helsinki“ geblieben?
Eine Inhaltsübersicht und einige Leseproben finden Sie HIER.
Die aktuelle Ausgabe der „Gerbergasse 18“ (Heft 115) ist im Buchhandel oder DIREKT über die Geschichtswerkstatt Jena erhältlich.
